Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

1. Auftragserteilung.
Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er schriftlich von uns bestätigt ist. Ebenso bedürfen Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Die Angaben in unseren Katalogen, die Maße, Gewichte, Abbildungen und Beschreibungen sind unverbindlich, und wir behalten uns jederzeit Abänderungen vor, insbesondere, falls solche auf Grund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich sind. Die Abgabe eines Angebotes verpflichtet uns nicht zur Auftragsannahme.

 

2. Preise.
Die Preise verstehen sich in Reichsmark (1 Reichsmark = 1/2790 kg Feingold) ab Fabrik, freibleibend. Sollten sich infolge Konstruktions- oder Materialänderungen Preissteigerungen als notwendig erweisen, so werden die neu festgelegten Preise in Rechnung gestellt.

 

3. Zahlungsbedingungen.
Bei Barzahlung innerhalb 60 Tagen verstehen sich die Rechnungsbeträge rein netto ohne jeden Abzug. Bei Barzahlung innerhalb 30 Tagen gewähren wir 2%, innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum 3%. Bei Zielüberschreitung werden bankmäßige Zinsen berechnet.
Der Kaufpreis ist sofort fällig, wenn der Käufer uns gegenüber mit anderen Forderungen in Zahlungsverzug kommt, oder wenn uns Wechselproteste, Klagen usw. die Unsicherheit der Vermögenslage bestätigen. In diesem Falle sind wir berechtigt, die Stellung von Sicherheiten sowohl für die gelieferte Ware als auch für etwa hereingenommene Wechsel zu verlangen.

 

4. Eigentumsvorbehalt.
An den von uns gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtguthabens, welches und jeweils aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer zusteht, vor. Wir sind berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen, wenn der Käufer in Zahlungsverzug kommt oder sonst den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zuwider gehandelt hat. Solange der Kaufpreis noch nicht völlig bezahlt ist, verpflichtet sich der Käufer, die ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung an seinen Abnehmer mit dinglicher Wirkung an uns abzutreten.

 

5. Versand
Der Versand geschieht auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Beschädigung und Beraubung der Sendung unterwegs haftet der Absender nicht. Nur für solche Schäden, die nachweislich durch unsere Schuld entstanden sind, leisten wir Ersatz durch Umtausch oder Barvergütung.
Kisten und Packmaterial werden zum Selbstkostenpreis berechnet und zum vollen Preise wieder gutgeschrieben, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Erhalt in gutem Zustande franko zurückgesandt werden.

 

6. Lieferung
Die von uns angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Unvorhergesehene Hindernisse, wie z. B. Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, Beförderungsverzögerungen entbinden uns von dem Einhalten der Lieferfrist. Schadenersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, Teillieferungen zu machen, die als selbständige Lieferungen gelten und zu bezahlen sind. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Sundern, Gerichtsstand Arnsberg.

 

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